- Zugang haben Camper jeglicher Nationalität, die über gültige Ausweispapiere verfügen. Minderjährige müssen von einem Volljährigen begleitet werden, der für sie die Verantwortung trägt.
- Der Platz, an dem die eigene Ausrüstung (Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt etc.) aufgestellt werden darf, wird vom Personal der Anlage zugewiesen. Der Platz vor dem Stellplatz ist auf ein Mindestmaß begrenzt (nicht mehr als die Größe des eigenen Zeltes, Wohnmobils, Wohnwagens etc.). Der Camper muss den Stellplatz sauber und ordentlich halten und muss auch die sanitären Anlagen nach Benutzung sauber und ordentlich verlassen. Änderungen und Veränderungen sind verboten. Im Streitfall gilt die Entscheidung der Leitung der Ferienanlage.
- Die Nutzung von Autos und Motorrädern im Schritttempo ist auf dem Campingplätz bei der An- und Abreise zum Be- und Entladen von Gepäck und Ausrüstung gestattet. Danach müssen die Fahrzeuge auf dem Parkplatz abgestellt werden.
- Nicht von der Anlagenleitung genehmigter Besuch (Gäste) ist verboten. Falls Besuch zugelassen wird, muss er einen Ausweis hinterlegen und ein Entgelt entrichten. Der gastgebende Camper muss sich vergewissern, dass die Gäste sich ordnungsgemäß bei der Leitung registriert haben (s.o.) und ist verantwortlich für deren Verhalten.
- Ein- und Ausfahrt ist von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten müssen an- oder abreisende Gäste im Wartebereich ausharren. Am Abreisetag müssen die Camper ihren Stellplatz bis spätestens 12.00 Uhr verlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein weiterer Tag Aufenthalt berechnet. Für die Bewohner der Häuschen und Bungalows gelten die im Buchungsbestätigungsschreiben/-email angegebenen Regeln. Häuschen und Bungalows: Check-in 16.00 Uhr, Check-out 10.00 Uhr
- Das Tor ist von 12.30 bis 16.00 Uhr und von 20.00 bis 7.30 Uhr geschlossen. Zu diesen Zeiten ist die Ein-und Ausfahrt von Fahrzeugen verboten. In diesen Zeiträumen ist es auf dem Campingplatz verboten, jegliche Art von Fahrzeugen zu bewegen, die Lärm verursachen und damit die Ruhe der Camper stören könnten. Auch zu anderen Tageszeiten ist ein Höchstmaß an Rücksichtnahme auf Andere zu gewährleisten.
- Radios und Fernseher dürfen bei niedriger Lautstärke verwendet werden und dürfen Andere nicht stören..
- Personen, die Schaden anrichten, Andere belästigen, auf eine andere Art und Weise den Ruf und das Ansehen der Anlage schädigen, gegen diese Platzordnung verstoßen oder den Anweisungen der Anlagenleitung nicht nachkommen, werden sofort der Anlage verwiesen..
- Jeder Gast ist für seinen Besitz verantwortlich. Er haftet für Schäden, die er an Personen oder Gegenständen verursacht. Die Anlagenleitung haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl.
- Waffen jeglicher Art sind strengstens verboten. Außerdem dürfen dauerhaft keine zusätzlichen Gegenstände wie Tische, Bänke, Küchen etc. aufgestellt werden; diese werden von der Anlagenleitung ohne Vorankündigung sofort entfernt. Weiterhin ist verboten: elektrische Steckdosen anbringen, Feuer jeglicher Art entzünden, Nägel in Bäume schlagen oder auf eine andere Art und Weise Pflanzen, Gegenstände und Ausrüstung des Campingplatzes zu beschädigen, Papier, Zigarettenkippen und anderen Abfall auf den Boden zu werfen (er gehört in die Mülleimer), Lärm und Ruhestörung.. Wer gegen diese Regeln verstößt, wird umgehend der Anlage verwiesen.
- Wie auf den Hinweisschildern dargestellt, darf Wäsche und Geschirr nur in den dafür zur Verfügung stehenden Becken gewaschen werden. Chemische Toiletten müssen in die dafür geeigneten Sanitäranlagen entleert werden..
- Die Gäste dürfen ihren Stellplatz nur mit einer Glühbirne mit max. 40 Watt beleuchten. Als Stromleitung müssen Kunststoffkabel verwendet werden, die der C.E.I. Norm entsprechen. Elektrogeräte, Haartrockner, Bügeleisen etc., die nicht der C.E.I. Norm entsprechen, dürfen nicht benutzt werden. Die Stromsäulen liefern eine elektrische Höchstleistung von ca. 700 W.
- Boote müssen auf dem Anhänger im für sie reservierten Bereich am Strand abgestellt werden. Sie dürfen nur im dafür bestimmten Bereich gereinigt werden..
- Das italienische Gesetz schreibt eine Versicherung für stehende Wohnwagen vor. Diese Versicherung muss auf Nachfrage der Anlagenleitung nachgewiesen werden. Außerdem muss eine Brand- und Haftpflichtversicherung bestehen..
- Die Anlagenleitung muss unverzüglich über ansteckende Krankheiten informiert werden. .
- Wohnmobile, Wohnwagen oder Zelte müssen von Personen bewohnt werden. Bei Ankunft wird die Anzahl der Bewohner kontrolliert und für diese Anzahl Personen wird der Preis für die ganze Aufenthaltsdauer berechnet, selbst wenn eine oder mehrere Personen die Anlage aus welchem Grund auch immer verlassen sollten.
- In der Hochsaison beträgt der Mindestaufenthalt 7 Tage; selbst für kürzere Aufenthalte werden 7 Tage berechnet..
- Sollte sich die Aufenthaltsdauer in einem Bungalow oder Häuschen wegen verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise aus welchem Grund auch immer verkürzen, wird keine Rückerstattung oder Rabatt gewährt..
- Durch ihren Verbleib in der Anlage sind die Gäste automatisch mit der Platzordnung einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten. Außerdem muss den Anweisungen auf den Hinweisschildern Folge geleistet werden. Aus Gründen der Sicherheit und Wiedererkennbarkeit sind alle Gäste verpflichtet, das ihnen bei Anreise ausgehändigte Armband am Handgelenk zu tragen.
- Verstöße gegen italienische Gesetze oder diese Platzordnung haben den sofortigen Verweis und die Meldung bei der Polizei und de n Strafverfolgungsbehörden zur Folge.
- Die Anlagenleitung haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden hervorgerufen durch schlechtes Wetter, Naturkatastrophen oder andere Phänomene, die sich der Kontrolle der Anlagenleitung entziehen.
- Das Wachpersonal ist beauftragt, für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen.
- Die Nachtruhe geht von 24.00 bis 7.30 Uhr und die Mittagsruhe von 14.30 bis 16.00 Uhr.
- Das Baden im Meer vor der Ferienanlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Anlagenleitung haftet nicht für Schäden.
- Für den Aufenthalt von Haustieren auf dem Campingplatz gelten folgende Regeln:
Haustiere sind nur in den für sie bestimmten Bereichen zugelassen und dürfen sich nirgendwo anders aufhalten.
Haustiere müssen bei der Buchung oder bei Ankunft auf dem Campingplatz angemeldet werden.
Die Anlagenleitung muss ihren Aufenthalt genehmigen. Hunderassen oder andere Tiere, die für gefährlich gehalten werden oder von den zuständigen Behörden als solche eingestuft wurden, können von der Anlagenleitung des Campingplatzes verwiesen werden.
Haustiere müssen einen Impfpass und eine Kopie der Gesundheitsbescheinigung mit sich führen.
Hunde sind mit Maulkorb an der Leine zu führen. Die Besitzer sind verpflichtet, die Exkremente ihrer Tiere sofort zu entfernen und dafür zu sorgen, dass ihre Tiere die anderen Gäste des Campingplatzes nicht stören. Während des Aufenthalts des Tieres auf dem Campingplatz tragen die Besitzer dafür Sorge, dass alle Hygiene- und Gesundheitsstandards eingehalten werden.
Für Schäden, die die Tiere an Dritten oder der Ferienanlage verursachen, haften allein die Besitzer.
Um Ihren Aufenthalt sorgenfrei und sicher zu gestalten, bittet Sie die Anlagenleitung, diese Platzordnung einzuhalten und Andere dazu aufzufordern.
DANKE
Gemäß Par. 11 des Gesetzesdekrets 196/03 wird erklärt, dass der Campingplatz La Vecchia Torre Srl mit Sitz in Gallipoli, Superstrada 10, Ortsteil Rivabella, Inhaber der sich auf Sie beziehenden personenbezogenen Daten ist. Diese Daten werden vorwiegend elektronisch zu Verwaltungszwecken verarbeitet und werden nach Vorgabe des Gesetzes an die Polizei weitergeleitet.